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Anbieterprofil · Ambulanter Pflegedienst

Pflegedienst Herzenszeit

Ambulante Pflege und Entlastung in Frankfurt mit Beratung auch zu Hause

Frankfurt am Main, Frankfurt-Griesheim, Nied, Höchst, Gallus und Umgebung

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Pflegedienst Herzenszeit

Das Wichtigste in Kürze

  1. 1 AbrechnungBeratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen
  2. 2 Pflegekassen-ServiceDokumentation und Übermittlung von Beratungsbesuchen an die Pflegekasse inklusive
  3. 3 EntlastungsleistungenBetreuung und Entlastung können über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abgerechnet werden
  4. 4 VerhinderungspflegeJe nach Pflegegrad in der Regel über die Pflegekasse abrechenbar
  5. 5 TeamQualifizierte Pflegefachkräfte mit regelmäßigen Fort- und Weiterbildungen
Ambulanter Pflegedienst

Was Pflegedienst Herzenszeit anbietet

Schwerpunkte

  • Grundpflege nach SGB XI
  • Behandlungspflege nach SGB V
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Betreuung und Entlastung nach § 45b SGB XI
  • Verhinderungspflege
  • Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Beratung

  • Beratung vor Ort

Unterstützung

  • Versicherungsabwicklung

Pflegedienst Herzenszeit versorgt Menschen im häuslichen Umfeld mit Grundpflege nach SGB XI, Behandlungspflege nach SGB V, hauswirtschaftlicher Versorgung, Betreuung und Entlastung nach § 45b SGB XI, Verhinderungspflege sowie Beratungsbesuchen nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Zum Angebot gehören unter anderem Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Lagerung, Medikamentengabe, Wundversorgung, Injektionen, Vitalwertkontrolle sowie Hilfe im Haushalt und Begleitung im Alltag.

Der Dienst ist in Frankfurt am Main tätig, besonders rund um Griesheim, Nied, Höchst und Gallus. Die Einsätze sind auf die Versorgung in der eigenen Wohnung ausgerichtet; persönliche Beratung und Hausbesuche gehören ausdrücklich zum Angebot.

Auch bei der Organisation rund um Pflegeleistungen hilft der Anbieter weiter. Bei Beratungsbesuchen nach § 37 Abs. 3 SGB XI übernimmt Herzenszeit die Dokumentation und die Übermittlung an die Pflegekasse, und für Betreuung, Entlastung oder Verhinderungspflege nennt der Pflegedienst konkrete Abrechnungsmöglichkeiten über Pflegekassenleistungen.

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