Nachbarschaftshilfe abrechnen: Entlastungsbetrag und Pflegeleistungen richtig nutzen
Nachbarschaftshilfe ist kein Zuschlag zum Pflegegeld. Sie kann aber über den Entlastungsbetrag, den Umwandlungsanspruch oder Verhinderungspflege finanziert werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.










